AW Sachverständigenbüro

Häufige Fragen rund um Kfz-Gutachten

Hier in der Übersicht finden Sie häufig gestellte Fragen rund um Kfz-Gutachten auf einen Blick.

Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und dem Umfang des Gutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten. Gerne nennen wir Ihnen vorab eine transparente Einschätzung.

Wer zahlt den Kfz-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten in voller Höhe. Bei Bagatellschäden (in der Regel unter ca. 750–1.000 €) kann teilweise auf einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens verwiesen werden – wir beraten Sie dazu individuell.

Muss ich das Gutachten der Versicherung vorlegen selbst beauftragen?

Ja – bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen verlassen.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Vor-Ort-Termin – abhängig vom Schadensumfang. In den meisten Fällen erhalten Sie Ihr aussagekräftiges Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach dem erfolgten Gutachten.

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